Besucherordnung des Archäologischen Landesmuseums Brandenburg
Herzlich willkommen in unserem Museum. Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und im Sinne der allgemeinen Sicherheit, des ungestörten Ablaufs Ihres Museumsbesuchs und der Erhaltung unserer Ausstellungen möchten wir Sie auf unsere Besucherordnung hinweisen.
Garderobe / Gepäck
Mäntel und Jacken sind in Garderobenschließfächer einzuschließen, wenn sie nicht am Körper getragen werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen größere Taschen, sperrige Gegenstände und Schirme nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Für diese stehen Schließfächer im Foyer für Sie bereit. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust des Schrankschlüssels ist ein Verwaltungsaufwand von 20,00 € an der Kasse zu entrichten.
Kinderwagen
Kinderwagen dürfen mit in die Ausstellungen genommen werden. Große Taschen wie Wickeltaschen müssen so im oder unter dem Kinderwagen verstaut sein, dass sie nicht überstehen.
Tiere
Das Mitführen von Tieren, ausgenommen Blindenführ- oder Begleithunde soweit sie im Behindertenausweis vermerkt sind sowie behördliche Diensthunde, ist im gesamten Haus untersagt.
Aufsichtspflicht
Erziehungsberechtigte, erwachsene Begleitpersonen und Lehrer*innen haften für die ihnen anvertrauten Personen und sind für deren angemessenes Verhalten verantwortlich.
Verhalten in der Ausstellung
Es wird darum gebeten, die Ausstellungsgegenstände und Vitrinen nicht zu berühren, soweit nicht ausdrücklich erlaubt. Ausnahmen sind interaktive Medien- und Hands-on Stationen.
Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.
Bei Unwohlsein oder in Notfällen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Aufwendungen und Schäden.
Essen / Trinken
Essen und Trinken sind im Ausstellungsbereich untersagt. Ausnahmen bilden stillende Mütter und Kleinkinder, die im Kinderwagen sitzen. Diese dürfen Wasser oder Tee mit sich führen. Das Füttern aus Gläschen ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
Bei Ausstellungseröffnungen und Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.
Rauchen
Rauchen (auch von sog. E-Zigaretten) ist nur im Freigelände unter Benutzung der aufgestellten Aschenbecher erlaubt.
Telefonieren
Bitte führen Sie keine Telefongespräche in den Ausstellungsräumen. Während des Museumsbesuches sind mobile Telefone/Smartphones etc. stummzuschalten.
Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken und ohne Stativ/Blitz erlaubt. Aus Urheberrechtsgründen kann das Museum das Fotografieren und Filmen von einzelnen Exponaten oder Teilen der Ausstellung untersagen.
Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich. Auf Aufforderung durch das Museum oder abgebildeter Personen sind Fotos und Filme von privaten Internetseiten, aus Netzwerken und Internetportalen zu entfernen.
Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Museumsleitung möglich.
Fotografieren, Ton- und Filmaufnahmen zu Pressezwecken sind nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Pressestelle des Museums möglich.
Fundsachen
Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben. Das Museum übernimmt keine Haftung für im Museum zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände.
Aufsichten / Verstöße gegen die Besucherordnung
Den Anweisungen des Aufsichts- und Museumspersonals ist Folge zu leisten. Sie üben im Auftrag der Museumsleitung das Hausrecht aus und sind befugt, Anordnungen im Einzelfall zu treffen.
Jeder Besucher ist beim Betreten der Ausstellungsflächen bzw. anlässlich von Veranstaltungen verpflichtet, dem Aufsichtspersonal seine Eintrittskarte oder seine Eintrittsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen.
Personen, die grob gegen die Besucherordnung verstoßen oder eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Museums oder die Sicherheit anderer Besucher*innen darstellen, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Die Museumsleitung bzw. das Aufsichtspersonal kann ihnen ein Hausverbot aussprechen.
Überfüllung
Bei zu hohem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen kann das Museum für Besucher*innen vorrübergehend geschlossen werden.
Besucherbuch
Beschwerden, Fragen, Lob oder Anregungen nehmen unsere Aufsichten und Mitarbeiter*innen gerne mündlich und schriftlich entgegen. Im Foyer liegt ein Besucherbuch aus, in dem Sie Ihre Gedanken gern notieren können.
Videoüberwachung / Datenerfassung
Im Museum findet eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Exponate und Ausstellungseinrichtung vor Diebstahl und Beschädigung. Datenerfassung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ergänzende Regelungen zur Besucherordnung des Archäologischen Landesmuseums Brandenburg im Rahmen von Sonder- und Großveranstaltungen
Tiere
Das Mitführen von Tieren in den Dauer- und Sonderausstellungsflächen ist nicht gestattet. Außerhalb der Ausstellungsräume, sowie auf den Freiflächen des Friedgartens und des Klostergartens, ist das Führen von Hunden an der Leine erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Blindenführ- und Begleithunde, soweit sie im Behindertenausweis vermerkt sind, sowie behördliche Diensthunde.
Essen und Trinken
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Räumen der Dauer- und Sonderausstellung nicht gestattet. Auf den Sondernutzungsflächen des Klosters ist Essen und Trinken jedoch erlaubt. Stillende Mütter und Kleinkinder im Kinderwagen dürfen in den Ausstellungsräumen Wasser oder Tee mitführen. Das Füttern aus Gläschen ist in den Ausstellungsbereichen weiterhin nicht gestattet.
Sicherheit
An den Eingängen des Museums finden stichprobenartige Sicherheitskontrollen statt. Diese können unter anderem die Kontrolle von Taschen, Rucksäcken und größeren mitgeführten Gegenständen umfassen. Gegenstände, die die allgemeine Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgeführt werden. Dazu zählen insbesondere Waffen aller Art, waffenähnliche Gegenstände, Pyrotechnik, gefährliche Werkzeuge, ätzende oder brennbare Substanzen sowie sonstige Objekte, die als potenzielle Gefährdung eingestuft werden können. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichts- oder Sicherheitspersonal. Stark alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen wird der Zutritt untersagt. Der Konsum von Alkohol ist ausschließlich im Rahmen der gastronomischen Angebote erlaubt. Der Besitz und Konsum anderer Drogen sind im gesamten Haus verboten.
Untersagte Symbole und Äußerungen
Besucherinnen und Besuchern ist das Zeigen antisemitischer, rassistischer oder verfassungsfeindlicher Texte, Symbole oder Gesten im gesamten Museumsbereich untersagt. Ebenso nicht gestattet sind mündliche oder schriftliche Äußerungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder einzelne Personen bzw. Gruppen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale diskriminieren. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Besuch und gegebenenfalls zur Anzeige führen.



























































































